Wir haben nur einen Kopf – gute Gründe für den Reithelm
Oft begründen die Westernreiter das nicht tragen eines Reithelmes mit Stilbruch. Was wir bei den Kindern und Jugendlichen als normal ansehen, wird bei den Erwachsenen oft sogar belächelt. Dabei ist die Wahrscheinlichkeit sich bei einem Sturz eine Kopfverletzung zuzuziehen groß.
In Ihrer Dissertation untersuchte Victoria Christiane Eckert Verletzungen bei Unfällen mit Pferden. Sie stellte fest, dass mehr als 25 Prozent der Verletzungen bei Unfällen mit Pferden den Kopf betreffen. Reiter die keinen Reithelm trugen, erlitten wesentlich schwerere Kopfverletzungen, als Reiter, die einen Helm trugen. Als häufigste Unfallursache wurde ein durch äußere Einflüsse erschrecktes Pferd angegeben.*
Eine Studie** von Professor Dr. med. Klaus Püschel, im Jahre 2009 veröffentlicht, ergab, dass von den 30 untersuchten Reitunfällen mit tödlichem Ausgang, ganze 100 % der verunglückten Reiter ohne Helm ihren Kopfverletzungen erlagen.
5 Gründe pro Helm – auch für erwachsene Westernreiter:
- Wir haben nur einen Kopf, dieser muss geschützt werden
- Auch ein Verlasspferd kann sich erschrecken
- Stürze mit dem Pferd, z.B. durch ungünstige Bodenverhältnisse können jedem Reiter, unabhängig vom Ausbildungsstand, passieren
- Die Coolness hängt nicht vom Helm ab
- Man fühlt sich mit Helm generell sicherer und ist auch vor herabhängenden Ästen geschützt
Wer haftet bei Unfällen ohne Reithelm?
Der Gesetzgeber macht keine Vorgaben zur Helmpflicht – jedoch geschieht das reiten ohne Helm immer auf eigene Verantwortung. Erstens weil man schwere Verletzungen riskiert und zweitens die Versicherung im Schadenfall grobe Fahrlässigkeit unterstellen und Leistungen ablehnen kann.
Bei der EWU Deutschland besteht Helmpflicht für Kinder und jugendliche Reiter. Doch auch Erwachsene Westernreiter tun aus haftungsrechtlichen Gründen gut daran, während des Trainings einen Helm zu tragen.
Zum weiterlesen: Haftungsrechtliche Folgen des Reiten-ohne-Helm , vor allem auch für Trainer und Unterrichtende, stellt der Justiziar der FN Dr. Joachim Wann in seiner Ausarbeitung dar:
Beim Training muss der Reitlehrer darauf achten, dass seine Reitschüler ordnungsgemäß gekleidet sind. Tut er dies nicht macht er sich aufgrund der unterlassenen Obhutspflicht schadensersatzpflichtig (§834 BGB).
Dr. Wann führt aus: “ Besteht für die Beteiligten ausreichender Versicherungsschutz, so werden die haftungsrechtlichen Folgen nur z.T. abgemildert.
1. Haftpflichtversicherung des Reitlehrers
Ist der Reitlehrer ausreichend haftpflichtversichert, so tritt für sein Verschulden seine Haftpflichtversicherung ein. Zahlreiche Reitlehrer (besonders die, die nicht in Vereinsanlagen unterrichten) haben jedoch keinen ausreichenden Versicherungsschutz und müssen dann die gesamten Kosten aus der eigenen Tasche bezahlen. Dies kann im Einzelfall dazu führen, dass sie über Jahre von der Pfändungsfreigrenze zu leben haben.“
Fazit von Dr. Wann: Im Nachteil sind also der nicht ordnungsgemäß versicherte Reitlehrer und letztlich und vor allem der gestürzte Reiter. Der Reiter bleibt zu einem Teil auf seinen eigenen Kosten sitzen, diese werden von keiner Seite erstattet.
Deshalb mein Tipp: Lassen Sie keinen Ihrer Reitschüler ohne Kappe reiten.
Der größte Erfahrungsschatz und das bravste Pferd selbst sind keine Garantie, keinen Reitunfall zu erleiden. Verantwortung zu tragen – auch für unsere Liebsten!
*Eckert, Victoria Christiane: “Unfallursachen, Unfallmechanismen, Verletzungsmuster und Behandlungsnotwendigkeit von Reitunfällen”, Dissertation, Medizinische Fakultät der Universität Hamburg, 2012
**Professor Dr. med. Klaus Püschel, Der tödliche Reitunfall, Dissertation, Medizinische Fakultät der Universität Hamburg, 2009
https://www.123recht.de/ratgeber/haftpflicht-schadensersatz/Die-Haftung-beim-Reitunfall-__a48981.html
Haftungsrechtliche Folgen des Reitens ohne Helm, Dr. Joachim Wann, deutsche Reiterliche Vereinigung e.V.
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