Informationen für den Reitsport Coronavirus (COVID-19)

Der Ausbruch des  Coronavirus (COVID-19) hat weitreichend Auswirkungen auf unsere Gesellschaft und betrifft alle Reitsportler, Pferdehalter, Züchter, Turnierveranstalter, Reitstall-Betreiber und Trainingsbetriebe.
Die Situation um das Coronavirus gestaltet sich extrem dynamisch, wodurch die Landesregierung und die Bundesregierung  zur Eindämmung des Coronavirus Maßnahmen ergreifen mussten, die mit einer deutlichen Einschränkung der individuellen Bewegungsfreiheit verknüpft sind. Ziel ist die massive Verringerung sozialer Kontakte, um die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen.

Mit Hinblick auf die Erlasse der Landesregierungen müssen Abläufe in den Pferdebetrieben neu strukturiert werden, damit die Anforderungen an den Infektionsschutz und die notwendige Pferdeversorgung gewahrt werden.

Die Ausgangssperren/-beschränkungen sind teilweise bereits aktiv oder stehen unmittelbar bevor. Wichtige Informationen und Hilfen, die von der Deutschen Reiterlichen Vereinigung erarbeitet wurden, findet ihr hier:

 

FORMULAR ZUTRITTSBERECHTIGUNG

Muster Bestaetigung Zutrittsberechtigung

Dieses Formular ist für Personen vorgesehen, die in Vereinen und Betrieben für die notwendige Versorgung und Bewegung der Pferde vorgesehen sind. Dies sollte auf dem Unternehmens-briefpapier ausgedruckt und von den jeweiligen „Notversorgern“ ausgefüllt werden. Die FN rät die Notversorger dringend dazu an, das Dokument stets in Verbindung mit dem Personalausweis und der Kopie des Pferdepasses mitzuführen und sich auf der Anlage an die Hygiene-Regeln zu halten. Die FN hat jedoch keine Hoheitsgewalt. Etwaigen regionalen behördlichen Anweisungen sind daher zwingend Folge zu leisten.

FORMULAR SELBSTERKLÄRUNG

Muster Eigenerklaerung Selbstversorger

Das Formular Selbsterklärung ist für Eigentümer, Besitzer oder von diesen beauftragte Personen vorgesehen, die die notwendige Versorgung und Bewegung des Pferdes sicherstellen. Wir raten Eigentümern, Besitzern oder von diesen beauftragte Personen dringend dazu an, das Dokument stets in Verbindung mit dem Personalausweis und der Kopie des Pferdepasses mitzuführen und sich auf der Anlage an die Hygiene-Regeln zu halten. Die FN hat jedoch keine Hoheitsgewalt. Etwaigen regionalen behördlichen Anweisungen sind daher zwingend Folge zu leisten.

ANWESENHEITSLISTE

Anwesenheitsliste_Pferdebewegung

Mit Hilfe der Anwesenheitsliste können die täglichen Ankunfts- und Abfahrtszeiten der verantwortlichen Personen zu Pferdebewegung dokumentiert werden (pro Person ein Bogen). Damit wird die eigene Sorgfalt zur Verhinderung der weiteren Virusverbreitung gegenüber den Ordnungskräften dokumentiert. Das trägt dazu bei, Zwangsmaßnahmen zu verhindern.

Die Auswirkungen des Coronavirus (COVID-19) treffen Vereine, Betriebe, Pferdehalter, -sportler und -züchter sowie Turnierveranstalter mit besonderer Härte. Als Interessenvertreter von Pferdesport und Pferdezucht setzen sich die FN und ihre Mitgliedsverbände dafür ein, dass Unterricht, Turniere, Leistungsprüfungen, Lehrgänge, Seminare und andere Vereinsaktionen auf den Pferdesportanlagen sobald wie möglich wieder stattfinden dürfen.

Als Bundesverband orientiert sich die FN an den Vorgaben der Bundesregierung, interpretiert sie aus fachlicher Sicht und leitet daraus Empfehlungen im Sinne von Pferdesport und Pferdezucht ab, die in den untenstehenden Downloads und FAQ nachzulesen sind. Die FN kann keine bundeseinheitlichen und rechtsverbindlichen Regeln zum Umgang mit dem Coronavirus aussprechen. Dafür sind Bundesregierung, Bundesländer, Landkreise und Kommunen zuständig. So kommt es, dass es regional und lokal unterschiedliche Regelungen für Pferdesport und Pferdezucht gibt. Die FN rät allen Pferdesportlern und Züchtern, sich die Veröffentlichungen des Landespferdesportverbandes, der Regierung und Ministerien des eigenen Bundeslandes sowie der Kommunen durchzulesen und im Zweifel beim zuständigen Ordnungsamt nachzufragen.

 

Die jeweiligen Verordnungen und Allgemeinverfügungen, die in den Regionen gelten, sind auf den Seiten der Bundesländer zu finden:

Pferdesportverbände

Pferdesportverband WestfalenCOVID-19: Umgang im Pferdesport | Pferdesportverband Westfalen e. V. (pferdesportwestfalen.de)

Pferdesportverband Rheinland https://psvr-online.de/

Pferdesportverband Hannover e.V. Home – Pferdesportverband Hannover e.V. (psvhan.de)

Pferdesportverband Baden-Württemberg e.V. Pferdesportverband Baden-Württemberg e. V. – Startseite (pferdesport-bw.de)

Landesverband Pferdesport Berlin-Brandenburg e.V. Covid-19 – Landesverband Pferdesport Berlin-Brandenburg e. V. (lpbb.de)

Pferdesportverband Hessen e.V. Pferdesportverband Hessen e.V. – Aktuelles (psv-hessen.de)

Bayerischer Reit- und Fahrverband e.V. Bayerischer Reit- und Fahrverband e.V. – Coronavirus: Infos für den Pferdesport! (brfv.de)

Pferdesportverband Bremen e.V. Pferdesportverband Bremen (pferdesportverband-bremen.de)

Landesverband der Reit- und Fahrvereine HamburgLandesverband der Reit- und Fahrvereine Hamburg | Landesverband der Reit- und Fahrvereine Hamburg e. V. (pferdesport-hamburg.de)

Pferdesportverband Schleswig-Holstein e.V. Pferdesportverband Schleswig-Holstein e.V.: Startseite (pferdesportverband-sh.de)

Landesverband Pferdesport Sachsen e.V.Corona | Landesverband Pferdesport Sachsen e.V. (pferdesport-sachsen.de)

Thüringer Reit- und Fahrverband e.V.Landesverband – Thüringer Reit- und Fahrverband (trfv.de)

Landesverband der Reit- und Fahrvereine Sachsen-Anhalt e.V. Pferdesportverband Sachsen-Anhalt (pferdesportverband-san.de)

Landesverband Mecklenburg-Vorpommern für Reiten, Fahren und Voltigieren e.V. Sportverband (pferdesportverband-mv.de)

Pferdesportverband Rheinland-Pfalz e.V. Pferdesportverband Rheinland-Pfalz e.V. (pferdesportverband-rlp.de)

Pferdesportverband Saar Pferdesportverband-Saarland – Dachverband aller Reiter, Fahrer und Voltigierer


Auf allen Seiten befinden sich immer die aktuellen Informationen zum Thema Corona, Erteilen von Unterricht etc. für die jeweiligen Landesbereiche.

Bundesministerium der Finanzen

Bundesfinanzministerium – Corona-Hilfen

Auf dieser Seite findet man alle Corona-Unterstützungspogramme, die von der Bundesregierung für Selbständige und Unternehmen angeboten werden.

21.04.2021 FN: Coronavirus – Nur geringe Ansteckungsgefahr in Reithallen

 

Abschätzung mit Hilfe des Online Kalkulators des Max-Planck-Instituts für Chemie

Warendorf (fn-press). Wie groß ist die Wahrscheinlichkeit, sich beim Reiten mit dem Coronavirus zu infizieren? Diese Frage hat sich seit Beginn der Corona-Pandemie wohl jede*r Reiter*in schon gestellt. Dass die Ansteckungsgefahr in schlecht belüfteten Innenräumen größer ist als in gut belüfteten Räumen und im Freien, daran besteht kein Zweifel. In manchen Bundesländern werden jedoch Reithallen, die über eine gute Belüftung verfügen, mit geschlossenen Sporthallen gleichgesetzt und in der Konsequenz der Reitunterricht in Reithallen verboten. Seit Beginn der Pandemie setzt sich die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN) mit guten Argumenten dafür ein, dass Reithallen weiterhin für Training und Unterricht genutzt werden dürfen. Untermauert wird diese Forderung durch eine Abschätzung, die die FN nun mit Hilfe des Online Kalkulators des Max-Planck-Instituts für Chemie durchgeführt hat. Dr. Frank Helleis vom MPIC sagt: „Das Ansteckungsrisiko in der Reithalle durch Aerosole ist als vergleichsweise gering bis sehr gering einzustufen.“ Im Vergleich deutlich höher ist das Infektionsrisiko durch Tröpfchen bzw. direkte Kontakte in kleineren, weniger gut belüfteten Räumen wie Sattelkammern und Sanitäranlagen. Hier müssen daher Hygieneregeln greifen, um Schutz zu gewährleisten.

Die Berechnung wurde in zwei Szenarien mit dem „COVID 19 Aerosol Transmission Risk Calculator“ des Max-Planck-Instituts für Chemie (MPIC) durchgeführt. Beim ersten Szenario halten sich insgesamt sechs Personen (Trainer*in und fünf Schüler) für die Dauer von einer Stunde in einer Reithalle mit einer Größe von 800m² (20x40m) auf. Infizierte Person ist der/die Trainer*in. Keine Person trägt eine Schutzmaske. Bei einem solchen Szenario beträgt die Wahrscheinlichkeit, dass ein*e bestimmte*r Teilnehmer*in infiziert wird, etwa 0,37 Prozent. Die Wahrscheinlichkeit, dass mindestens ein*e Teilnehmer*in infiziert wird, beträgt etwa 1,8 Prozent.
Beim zweiten Szenario ist die infizierte Person ein*e Reiter*in. Insgesamt befinden sich acht Reiter*innen für die Dauer einer Stunde in der Halle (20x40m). Jede*r reitet/trainiert für sich und es erfolgt keine Unterrichtserteilung. Hier beträgt die Wahrscheinlichkeit, dass ein*e bestimmte*r Teilnehmer*in infiziert wird, etwa 0,010 Prozent. Die Wahrscheinlichkeit, dass mindestens ein*e Teilnehmer*in infiziert wird, beträgt etwa 0,073 Prozent.

„Gefüttert“ wurde der Kalkulator des MPIC mit Angaben zur infizierten Person (Redelautstärke, Redeanteil, Atemzeitvolumen), zum Raum (Reithalle) und zur Veranstaltung (Dauer, Anzahl der Teilnehmer*innen). Das Atemzeitvolumen der infizierten Person richtet sich u.a. danach, ob sich die infizierte Person sportlich betätigt (höheres Atemzeitvolumen) oder Unterricht erteilt (übliches Atemzeitvolumen).

Besondere Eigenschaften von Reithallen
Reithallen, die sich an den Standardmaßen orientieren, zeichnen sich durch große Grundflächen (800 bis 1200m²) und hohe Decken aus (lichte Seitenhöhe über dem Hufschlag beträgt i.d.R. 4 bis 5 Meter). Die Deckenhöhe in der Mitte der Halle kann durchaus höher sein. In den Szenarien ist eine Höhe von 4,5 Meter angegeben, es handelt sich also eher um eine zurückhaltende Kalkulation. In den Anwendungsbeispielen orientiert sich die gewählte Lüftungsrate an der geschlossenen Bauweise mit einer Lüftung über Trauf und First bzw. über Fenster. Zunehmend ist der Bau von vollständig oder halb geöffneten Reithallen verbreitet, hier entspricht das Innenklima nahezu dem Klima außerhalb der Reithalle. Aufgrund dieser Eigenschaften ist die Luftaustauschrate bei der Berechnung der Ansteckungswahrscheinlichkeit in einer Reithalle auf einer Skala von 0 bis 10 mindestens mit dem Faktor 6, also relativ hoch, zu beziffern. Bei einer „luftigen“ Bauweise liegt dieser Faktor noch höher. Wichtig ist der kontinuierliche Austausch der Luft, vorhandene Fenster und Tore sind daher zu öffnen.

Der „COVID 19 Aerosol Transmission Risk Calculator“ des MPIC liefert zur besseren Veranschaulichung auch Vergleichswerte, etwa zum Ansteckungsrisiko im Büro oder im Klassenraum. Auch hier zeigt sich, dass Reithallen nicht die Orte sind, an denen große Ansteckungsgefahr lauert. Denn die Wahrscheinlichkeit, dass sich eine bestimmte Person im Büro unter den im Kalkulator voreingestellten Parametern infiziert, wird mit 19 Prozent berechnet. Die Wahrscheinlichkeit, dass mindestens eine Person infiziert wird, liegt bei 57 Prozent. Im Klassenraum beträgt die Wahrscheinlichkeit, dass ein*e bestimmte*r Schüler*in oder Lehrer*in infiziert wird, 9,9 Prozent. Die Wahrscheinlichkeit, dass mindestens ein*e Schüler*in oder Lehrer*in infiziert wird, liegt bei 92 Prozent.

Begrenzung der Personenzahl und Maskenpflicht in Sattelkammern
Als Gesamtinterpretation und Fazit der Berechnung lässt sich festhalten, dass das Ansteckungsrisiko in der Reithalle als gering bis sehr gering einzustufen ist. Eine Einschränkung gibt es jedoch in Bezug auf die Bereiche einer Sportanlage, in denen ein erheblich erhöhtes Infektionsrisiko vorherrscht, also Umkleideräume oder im Falle des Reitsports beispielsweise die Sattelkammern. „Hier kann das Ansteckungsrisiko nur durch gezielte Maßnahmen wie Maskenpflicht, konsequente Begrenzung der Anzahl gleichzeitig Anwesender und die Desinfektion gemeinsam genutzter Werkzeuge vor der Benutzung reduziert werden“, erklärt Dr. Helleis vom MPIC.

Appell für Nutzung von Reithallen – auch bei Notbremse
„In der öffentlichen Diskussion der Sportstättennutzung werden Reithallen und sogar Reitplätze mit Überdachung mit Turnhallen gleichgesetzt. Die Luftzirkulation in Reithallen und überdachten Reitplätzen ist jedoch in Gänze anders. Ein kontinuierlicher Luftaustausch ist sichergestellt. Wir haben seit Beginn der Pandemie gegenüber der Politik fachlich dafür argumentiert, dass Reithallen und Reitplätze mit Überdachungen wie Außenplätze behandelt werden“, sagt FN-Generalsekretär Soenke Lauterbach. „Die Berechnung mit dem Kalkulator des MPIC untermauert unsere Forderung nun noch einmal. Wichtig bleibt aber, dass die Reithallen nicht allein betrachtet werden, sondern immer mitbedacht werden muss, dass die Ansteckungsgefahr in Sattelkammern oder Sanitäranlagen größer ist und deshalb dort der Zugang beschränkt werden muss und Masken getragen werden müssen. Dafür haben wir gut bewährte Hygienekonzepte, die seit Monaten in den Vereinen und Betrieben umgesetzt werden.“

Die FN und die ihr angeschlossenen Landespferdesportverbände appellieren deshalb noch einmal an die Entscheidungsträger*innen in Politik und Behörden, auch bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von über 100, also in Regionen, in denen die „Notbremse“ gezogen werden muss, die Nutzung von Reithallen weiterhin für die Individualsportart Reiten und für das Einzel-Voltigieren zu erlauben.

 

23.04.2021 FN Presse: Coronavirus: FN fordert erneut Wettkämpfe auch für den Amateursport

Infektionsrisiko im Freien laut Wissenschaft sehr gering

Warendorf (fn-press). Seit Monaten dürfen Freizeit- und Amateursportler*innen aufgrund der Coronavirus-Pandemie nur eingeschränkt trainieren und in beinahe allen Bundesländern keine Wettkämpfe bestreiten. Das hat im Pferdesport nicht nur Folgen für die Gesundheit von Zwei- und Vierbeinern, sondern auch für die sportliche Weiterentwicklung. Kürzlich hat die Deutsche Gesellschaft für Aerosolforschung in einem offenen Brief an die Bundesregierung auf das marginale Risiko von Infektionen unter Freiluftbedingungen hingewiesen. Aus Sicht der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) muss der Wettkampfsport auch für Freizeit- und Amateursportler*innen umgehend wieder zugelassen werden. Dies haben FN und Landespferdesportverbände schon in den vergangenen Monaten gefordert.

Der sportliche Vergleich auf Turnieren ermöglicht es Pferdesportler*innen auf jedem Niveau, ihren eigenen Ausbildungs- und Leistungsstand sowie denjenigen ihrer Pferde zu überprüfen und weiterzuentwickeln. Der Turniersport bietet Amateur*innen ebenso eine Plattform wie Berufsreiter*innen, die mit Ausbildung, Beritt und Verkauf von Pferden ihren Lebensunterhalt verdienen. Hier werden Mensch und Tier auch für eine spitzensportliche Laufbahn gesichtet und auf Championate vorbereitet. Damit dies umgehend wieder möglich ist, hat die FN bereits vor einem Jahr ein Konzept erarbeitet, mit Hilfe dessen die Einhaltung der erforderlichen Infektionsschutzmaßnahmen bei Turnierveranstaltungen sichergestellt werden kann. Auf dieser Grundlage wirbt die FN dafür, dass die Teilnahme an Pferdesportveranstaltungen für alle Pferdesportler*innen wieder möglich gemacht wird.

„So sehr wir es begrüßen, dass zumindest unsere Profis weiter trainieren und an Turnieren teilnehmen können, so sehr verstehen wir den Frust unserer Amateure, die endlich auch wieder zum Turnier fahren wollen“, sagt FN-Generalsekretär Soenke Lauterbach und bekräftigt: „Es sind nicht nur die sportlichen Aspekte, die eine Rückkehr zum flächendeckenden Turnierbetrieb notwendig machen. Auch der Austausch, das Fachsimpeln und die gemeinsame Anstrengung der Vereinsmitglieder sind es, die unseren Sport ausmachen. Uns ist vollkommen bewusst, dass uns die Hygieneregeln, das Abstandhalten und das Tragen von Masken noch einige Zeit begleiten werden. Das schließt aber nicht aus, dass auch Amateure wieder an Turnieren teilnehmen können. Dafür haben wir gut bewährte Hygienekonzepte.“

Reitanlagen wie geschaffen für Wettbewerbe
Dass Reitanlagen die perfekte Umgebung für sportliche Wettkämpfe in Corona-Zeiten bieten, ist mehrfach bestätigt worden. Zum einen hat eine Abschätzung, die die FN mit Hilfe des Online Kalkulators des Max-Planck-Instituts für Chemie durchgeführt hat, ergeben, dass das Ansteckungsrisiko in Reithallen durch Aerosole als vergleichsweise gering bis sehr gering einzustufen ist. Zum anderen hat die Gesellschaft für Aerosolforschung jüngst in einem offenen Brief an die politischen Entscheidungsträger*innen auf das marginale Risiko von Infektionen unter Freiluftbedingungen hingewiesen. Im Vergleich deutlich höher ist das Infektionsrisiko durch Tröpfchen bzw. direkte Kontakte in kleineren, weniger gut belüfteten Räumen wie Sattelkammern und Sanitäranlagen. Hier müssen daher Hygieneregeln greifen, um Schutz zu gewährleisten. „Das heißt für uns: Reitanlagen sind mit ihren luftigen Hallen und Außenplätzen wie geschaffen für Turniere unter Infektionsschutzbedingungen“, sagt Lauterbach und betont: „Die vorhandenen Hygienekonzepte müssen draußen, ganz besonders aber drinnen, eingehalten werden.“        jbc