Dopingfrei durch die Saison

Im EWU-Turniersport stehen Tierschutz und fairer Umgang mit dem Sportpartner Pferd an oberster Stelle.  Die EWU Deutschland orientiert sich bei ihren Bestimmungen an der Anti-Doping und Medikamentenkontroll-Regel, kurz ADMR, der Deutschen Reiterlichen Vereinigung FN.

Aber was ist denn genau Doping? Worin besteht der Unterschied zur Medikation?

Unter Doping versteht man die Einnahme von unerlaubten Substanzen oder die Nutzung von unerlaubten Methoden zur Steigerung bzw. dem Erhalt der sportlichen Leistung.
Die Leitlinien des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (Arbeitsgruppe Tierschutz und Pferdesport) regeln die gesetzlichen Vorgaben des Tierschutzes:
Verboten ist es nach §3 des Tierschutzgesetzes (Auszüge)
·      „(…) einem Tier außer in Notfällen Leistungen abzuverlangen, denen es wegen seines Zustandes offensichtlich nicht gewachsen ist oder die offensichtlich seine Kräfte übersteigen (….)“
·      „(…) an einem Tier bei sportlichen Wettkämpfen oder ähnlichen Veranstaltungen Dopingmittel anzuwenden.“

Unerlaubte Medikation

Verknüpft man in der Regel mit dem Begriff Doping die (positive) Leistungsbeeinflussung von gesunden Sportpferden, so geht man bei der unerlaubten Medikation erst einmal von einer Leistungsminderung durch Krankheit der Pferde aus. Die Tiere werden medikamentös behandelt, um ihren „normalen“ Leistungsstand zu erreichen. Somit wird klar, dass auch die Medikation eine Leistungsbeeinflussung, wenn auch mit bester Absicht, nämlich der Behandlung einer Erkrankung, ist.
Selbstverständlich dürfen auch Sportpferden Medikamente bei einer Erkrankung verabreicht werden. Wenn es sich jedoch um Medikamente handelt, deren Inhaltsstoffe laut Medikations-Liste ADMR verboten sind, ist die Teilnahme an einem Wettbewerb nicht erlaubt. Hier gilt die „Nulltoleranz“ oder Nulllösung, unter der man versteht, dass sich zum Zeitpunkt eines Wettbewerbes keine verbotene Substanz im Körper des Pferdes befinden darf.
Für die gängigsten Substanzen in der Pferdemedizin wurden von den Herstellern Nachweiszeiten ermittelt. Diese geben an, wie lang eine Substanz in bestimmten Dosierungen und bestimmten Gaben noch nachweisbar sind. Zusätzlich werden noch sogenannte Karenzzeiten angegeben. Unter Karenzzeiten versteht man einen zeitlichen Sicherheitszuschlag. Er berechnet sich aus der Zeit zwischen der Gabe des Medikaments und des Zeitpunkt des Turnieres. Diese ist jedoch nur als Empfehlung zu verstehen: „Sie beinhalten großzügig angesetzte Sicherheitsaufschläge, geben jedoch keine Garantie dafür, dass bei Berücksichtigung der Karenzzeiten ein positives Ergebnis bei einer Medikationskontrolle verhindert wird“, so der Ratgeber der FN.

Zum Nachlesen: Fairer Sport Broschüre FN (Stand 2021)
Fairer Sport FN: Liste der Verbotenen Substanzen (Stand 2021)

Gut zu wissen: Wichtig ist es auch noch, die Karenzzeit nicht mit der Wartezeit zu verwechseln. Die Wartezeit beschränkt die Zeit, nach der ein Tier nach Anwendung von Medikamenten und Substanzen, der Lebensmittelgewinnung dienen darf.

Doping betrifft alle – nicht nur die Großen im Sport

Die EWU Deutschland führt Medikationskontrollen auf der Deutschen Meisterschaft, sowie stichprobenartig auf A-, Q-, B-und C-Turnieren durch. Das heißt für jeden Teilnehmer eines noch so kleinen Turnieres, einen verantwortungsbewussten Umgang mit Medikation, aber auch die nötige Sensibilität bei der täglichen Fütterung, auch von Zusatzfuttermitteln, sowie beim Gebrauch von Pflegeprodukten am Pferd.

Hier lauern die Gefahren!

Viele Pferdehalter halten ihr Pferd in Eigenregie und sind nicht geübt darin, dopingrelevante Inhaltsstoffe zu erkennen und zu vermeiden. Ein Weg, sich vor einer positiven Dopingprobe zu schützen, ist der Abgleich der Inhaltsstoffe der Grund- sowie Zusatzfuttermittel und der Pflegeprodukte anhand von Literaturangaben:

Hilfe leistet dabei die ADMR-Suchmaschine der FN. Sie zeigt an, ob Substanzen in Medikamenten oder Inhaltsstoffe in Futter oder Pflegemitteln entsprechend der Regeln erlaubt sind.

Die FN bietet eine kostenfreie App für die gängigsten Smartphones und Tablets zum Download an. Unter dem Menü-Punkt „Fairer Sport“ ist eine Suchmaschine integriert. Damit kann schnell überprüft werden, ob Substanzen und die Inhaltsstoffe im Futter entsprechend der ADMR erlaubt sind.
https://www.pferd-aktuell.de/turniersport/anti-doping-und-medikation

Wie läuft die Probenentnahme ab? Was muss ich als Reiter beachten?

Eine Medikationskontrolle kann jederzeit während einer Veranstaltung gefordert werden. Es wird im Vorfeld per Zufallsgenerator bestimmt, welche Pferd/Reiter-Kombination sich dem Test stellen muss. In der Regel wird das ausgeloste Pferd/Reiter-Team vom EWU-Steward und Turniertierarzt zur Test-Box begleitet. Der Tierarzt erklärt den Ablauf der Probenentnahme. Der Reiter kann sich während der Probenentnahme von einer berechtigten Person (Besitzer, Trainer, Pfleger, Ehepartner etc.) vertreten lassen. Bei jugendlichen Reitern muss eine volljährige Begleitperson anwesend sein. Der Tierarzt überprüft die Identität des Pferdes anhand des Equidenpasses und füllt den vorgeschriebenen Untersuchungsbogen aus. Es ist wichtig, dass bei der Probenentnahme alle vorgeschriebenen Schritte peinlich genau eingehalten und lückenlos dokumentiert werden.

Der Tierarzt zeigt das versiegelte Test-Kit, in dem sich alles Benötigte befindet. Grundsätzlich versucht man zuerst, beim Pferd eine Urinprobe zu nehmen. Der Tierarzt versucht bei Harnabsatz des Pferdes, dieses mit dem Urin-Sammelbeutel aufzufangen. Sollte das Pferd nicht in dem Zeitraum von ca. 30 Minuten Urin ablassen, wird der Tierarzt die Blutentnahme vorbereiten. Bei der Blutabnahme werden sechs Röhrchen gefüllt, die in eine A- und B-Probe aufgeteilt werden. Die entnommenen Proben werden anschließend versiegelt und in dem zum Versand vorgesehenen Karton verpackt. Durch den Turnierveranstalter erfolgt der Versand an das autorisierte Sportlabor zur Probenbestimmung.

Was passiert bei einer positiven Probe?

Wenn bei der Untersuchung eine verbotene Substanz im Urin/Blut des Pferdes gefunden wurde, erhält der Verband, der die Probe angeordnet hat, eine Benachrichtigung. Die EWU wird sich daraufhin mit den Betroffenen in Verbindung setzen. Sollte der Befund positiv sein, hat der Reiter 14 Tage Zeit, die B-Probe öffnen zu lassen. Die EWU wird den Vorgang an das Sportgericht melden, wenn auch die B-Probe positiv ist. Offiziell wird ein Verfahren eingeleitet.

Mit welchen Strafen muss man bei einem positiven Medikationsbefund rechnen?

Das grundsätzliche Strafmaß sieht laut EWU-Rechtsordnung bei Doping ein zeitlicher Ausschluss im Regelfall von 6 Monaten und zusätzliche Geldbuße nach.  Gesperrt werden Reiter und Pferd.

Fairer Sport mit dem Partner Pferd:
Jeder Turnierreiter sollte sich vor der Nennung auf einem Turnier über das Thema Doping und Medikation informieren und die nötigen Schritte zur Vermeidung vornehmen. Im Falle einer Erkrankung und Behandlung des Pferdes ist eine enge und offene Zusammenarbeit mit dem behandelnden Tierarzt unerlässlich- im Zweifelsfalle lieber einen Start ausfallen lassen.
Doping- und medikamentenfreier Sport – unseren Pferden zuliebe!

Rechtsordnung der EWU

§ 5 Besondere Verstöße

(2) Einen Verstoß nach § 4 Abs. 1 c begeht, wer als Teilnehmer, Besitzer, Eigentümer, Pfleger oder
Tierarzt im zeitlichen Zusammenhang mit einem Wettkampf
a) ein Pferd
– bei Vorhandensein einer nach Liste I der Anti-Doping-und Medikamentenkontrollregeln der
FN verbotenen Substanz einsetzt oder
– bei Vorhandensein einer in Liste I der Anti-Doping-und Medikamentenkontrollregeln der FN
mit Grenzwert angegebenen Substanz einsetzt und diese den Grenzwert übersteigt oder
3- bei Anwendung einer nach Liste I der Anti-Doping-und Medikamentenkontrollregeln der FN
verbotenen Methode einsetzt (Doping)
b) ein Pferd
– bei Vorhandensein einer nach Liste II der Anti-Doping-und Medikamentenkontrollregeln der
FN verbotenen Substanz einsetzt oder
– bei Vorhandensein einer nach Liste II der Anti-Doping-und Medikamentenkontrollregeln der
FN mit Grenzwert angegebenen Substanz einsetzt und diese den Grenzwert übersteigt
(Anwendung einer verbotenen Substanz)
c) bei einem Pferd einen verbotenen Eingriff oder die Anwendung einer verbotenen Methode gemäß
der Anti-Doping-und Mediamentenkontrollregeln der FN zur Beeinflussung der Leistung, der
Leistungsfähigkeit oder Leistungsbereitschaft vornimmt (Manipulation).
d) als Verantwortlicher tierärztliche Kontrollen hinsichtlich Verstößen nach 2 a.) bis c.) behindert
oder verweigert
e) Ein Verstoß im obigen Sinne begeht auch, wer sich nicht mit allen ihm zu Gebote stehenden
Mitteln vergewissert oder nicht durch geeignete Maßnahmen hinsichtlich der Beaufsichtigung des
Pferdes sicherstellt, dass kein Vorhandensein einer Dopingsubstanz, kein Vorhandensein einer
verbotenen Substanz, keine Anwendung verbotener Methoden, kein Einsatz behandelter Pferde
vorliegt oder vorgenommen wurde.

Text: Christine Hartmann
Quellennachweis: Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN), Rechtsordnung EWU

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