Die Tierseuchenkasse: Was ist das eigentlich genau?

Sicherlich hat jeder Pferdebesitzer mindestens einmal von der Tierseuchenkasse gehört – die meisten wissen aber nicht, wofür genau die Tierseuchenkasse da ist. Wir bringen Licht ins Dunkel.


Was ist die Tierseuchenkasse und worin liegen ihre Aufgaben?

Die Tierseuchenkasse ist eine Einrichtung des Öffentlichen Rechts zur Bekämpfung von Tierseuchen. Die Hauptaufgabe liegt darin, Halter von Tieren für Verluste durch Tierseuchen finanziell zu entschädigen. Die Einrichtung einer solchen Institution ist in den Ländern gesetzlich vorgeschrieben. Die Beitragspflichtigen zahlen in die Tierseuchenkasse ein und erhalten dafür Leistungen.

Die Leistungen der Tierseuchenkasse unterscheiden sich in Entschädigung und Beihilfe. Ein Anspruch auf finanzielle Entschädigung besteht, wenn:

• ein Seuchenbefall oder -verdacht bei dem eigenen Tier die amtliche Tötung notwendig macht
• nach dem Tod des Tieres eine anzeigepflichtige Seuche festgestellt wird, die die Tötung erfordert hätte
• es im Zusammenhang mit einer behördlich angeordneten Untersuchung, Behandlung oder Impfung zum Todesfall kommt

Die Tierseuchenkasse zahlt als Entschädigung maximal 6.000 € für ein Pferd. Sie darf nach § 16 Tiergesundheitsgesetz bestimmte Höchstwerte pro Tier nicht überschreiten.

Für Tiere, die vor Erstattung der Tierseuchenverdachtsanzeige nachweislich an der Seuche verendet sind, wird die Höhe der Entschädigung um 50 % vermindert. Dies gilt nicht bei Tollwut. Der Anspruch auf Entschädigung entfällt, wenn der Tierbesitzer die tierseuchenrechtlichen Bestimmungen nicht eingehalten hat. Er entfällt ebenso, wenn der Tierbesitzer bzw. die Tierbesitzerin seiner bzw. ihrer Melde- und Beitragspflicht gegenüber der Tierseuchenkasse nicht ordnungsgemäß nachgekommen ist.

Beihilfe wird von der Tierseuchenkasse dem Tierhalter wie folgt gestellt:

• Tierkörperbeseitigungskosten
• Beihilfen für vorbeugende Maßnahmen wie Impfungen sowie Desinfektion und Reinigung betroffener Ställe

Die Tierkörperbeseitigungskosten werden in den meisten Bundesländern zum Großteil von der Tierseuchenkasse getragen, sodass der Besitzer nur noch einen geringen Anteil der Beseitigungskosten zu tragen hat.

Welche Kosten die jeweiligen Tierseuchenkassen übernehmen könnt ihr Online ersehen.

Bayerische Tierseuchenkasse
Tierseuchenkasse Brandenburg 
Nordrhein-Westfalen
Niedersächsische Tierseuchenkasse
Sächsische Tierseuchenkasse
Thüringer Tierseuchenkasse
Tierseuchenfonds Schleswig-Holstein
Tierseuchenkasse Baden-Württemberg
Tierseuchenkasse Berlin
Tierseuchenkasse Mecklenburg-Vorpommern
Tierseuchenkasse Sachsen-Anhalt
Tierseuchenkasse Rheinland-Pfalz
Tierseuchenkasse Hamburg
Tierseuchenkasse des Saarlandes
Hessische Tierseuchenkasse

 

Muss ich mein Pferd bei der Tierseuchenkasse melden?

Ja, jedes Pferd muss bei der Tierseuchenkasse gemeldet sein. Die Meldung muss der Halter erbringen – bei Pferden, die in einem Pensionsstall eingestallt sind, übernimmt dies der Betreiber.

Die Kosten für Pferdehalter

Wie viel Pferdehalter bezahlen, ändert sich jedes Jahr, abhängig von der Pferdeanzahl im jeweiligen Bundesland und eventuellen Rücklagen der Kassen. Die Beiträge pro Tier sind aber meist nicht höher als 5,00 € im Jahr.

So liegen zum Beispiel die Beiträge für ein Pferd in Bayern 2023 bei 2,60 €, Baden-Württemberg hat in 2022 5,00 € pro Pferd berechnet. In Mecklenburg-Vorpommern sind Pferde beitragsfrei. Aber Achtung: auch in beitragsfreien Bundesländern MÜSSEN die Pferde gemeldet sein.

Gibt es überhaupt noch Pferdeseuchen in Deutschland?
Leider ja, auch bereits ausgerottete Krankheiten wie z.B. Ansteckende Blutarmut der Einhufer wurden wieder eingeschleppt. In Niedersachsen wurde die EIA im Juni 2017 erstmals bei einem Pferd amtlich festgestellt.

Die derzeit bedeutendsten Pferdeseuchen sind:

• West-Nil-Fieber
• Infektiöse Blutarmut Einhufer
• Rotz
• Tollwut

Diese Pferdeseuchen sind anzeigepflichtig, da sie sehr bedrohlich verlaufen und sich schnell ausbreiten. Allein der Verdacht auf eine dieser Krankheiten muss beim zuständigen Veterinäramt angezeigt werden.

Übersicht Kosten für 1 Pferd pro Jahr je nach Bundesland*

Baden-Württemberg 5,00 €
Bayern 2,60 €
Brandenburg 3,00 €
Bremen 1,10 €
Hessen 2,07 €
Mecklenburg-Vorpommern 0,00 €
Niedersachsen 1,10 €
Nordrhein-Westfalen 0,00 €
Rheinland-Pfalz 10,00 €
Saarland 6,00 €
Sachsen-Anhalt 1,25 €
Sachsen 5,70 €
Thüringen 4,20 €

(*Die Kosten für Berlin, Hamburg und Schleswig-Holstein waren online nicht ersichtlich)

 

Weitere Informationen unter:
Tiergesundheitsgesetzhttp://www.gesetze-im-internet.de/tiergesg/
Übersicht über meldepflichtige Seuchenhttps://www.bmel.de/DE/themen/tiere/tiergesundheit/tierseuchen/anzeigepflichtige-tierseuchen.html

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