Recht: Säumige Einsteller

In unserem Blog beleuchten wir die rechtlichen Konsequenzen bei unbezahlten Stallgebühren und die Bedeutung der Verwertung von Sicherungsgütern. Erfahre mehr über die Verpflichtungen des Sicherungsnehmers, die Notwendigkeit einer angemessenen Wertfeststellung und die möglichen Schadensersatzansprüche bei unzureichender Verwertung. Erhalte wertvolle Empfehlungen für eine rechtliche Absicherung im Westernreitsport!

 

1. Die rechtlichen Folgen bei ausbleibender Boxenmiete

Eine Reitstallbetreiberin hatte Ärger mit einer Einstellerin, die für ihre Pferde keine Boxenmiete mehr zahlte. Nach einigem Hin und Her, bestellte die Reitstallbetreiberin zwei Pferdehändler ein und verkaufte diesen die Pferde der Einstellerin. Sodann klagte sie die restlichen ausstehenden Kosten ein. Die Einstellerin wollte mit Schadensersatz-ansprüchen aufrechnen, da die Pferde viel zu billig verscherbelt worden seien. Das Landgericht Karlsruhe sah dies anders und verurteilte die Einstellerin vollständig.

In der Berufung erteilte das Oberlandesgericht folgenden (gekürzt wiedergegebenen) Hinweis, worauf sich die Parteien verglichen.

2. Sicherungsübereignung: Bedeutung und Auswirkungen

Das Gericht ging davon aus, dass zwischen der Reitstallbetreiberin und der Einstellerin eine Sicherungsübereignung stattgefunden hat. Dies bedeutet, dass die Einstellerin der Reitstallbetreiberin die Pferde zur Sicherung ihrer Forderungen übereignet hat.

Daher durfte die Reitstallbetreiberin die Pferde veräußern, um die Außenstände zu verringern.

3. Verpflichtungen des Sicherungsnehmers bei Verwertung des Sicherungsguts

Für den Sicherungsnehmer, in diesem Fall die Reitstallbetreiberin, bestehen klare Verpflichtungen bei der Verwertung des Sicherungsguts, also der Pferde. Es liegt in ihrer Verantwortung, das bestmögliche Verwertungsergebnis zu erzielen. Dazu gehört die sorgfältige Prüfung der Vermarktungsmöglichkeiten sowie die angemessene Bekanntmachung ihres Verkaufsinteresses. Im konkreten Fall der beiden Pferde für 1.600 € ist eine Pflichtverletzung anzunehmen, da die Veräußerung wohl deutlich unter dem tatsächlichen Verkehrswert lag. Selbst wenn bestimmte Umstände eine zügige Verwertung rechtfertigen, bleibt die Pflicht zur Wertermittlung bestehen. Eine genaue Wertermittlung und angemessene Preisverhandlungen sind essentiell, um Schadensersatzansprüchen vorzubeugen. Die Einbeziehung von Marktwertermittlungen und Angebotspreisen sowie die Absicherung durch eine Rechtsschutzversicherung sind entscheidend, um Prozessrisiken zu minimieren und angemessen auf rechtliche Herausforderungen vorbereitet zu sein.

4. Notwendigkeit einer angemessenen Wertfeststellung

Bei der Verwertung von Sicherungsgütern ist eine angemessene Wertfeststellung unerlässlich. Die Reitstallbetreiberin hätte das bestmögliche Ergebnis erzielen müssen, indem sie den Verkehrswert der Pferde korrekt feststellte. Ohne ein Sachverständigengutachten und angemessene Preisverhandlungen könnte eine Pflichtverletzung vorliegen. Selbst bei berechtigtem Interesse an zügiger Verwertung und Gewährleistungsausschluss ist die Wertermittlung entscheidend. Das Oberlandesgericht betonte die Bedeutung von Marktwertermittlungen und Angebotspreisen für Schadensersatzansprüche. Eine Rechtsschutzversicherung kann Prozessrisiken mindern, da auch Prozessgewinner Kosten tragen können. Rechtlicher Beistand ist sowohl bei Anspruchsverfolgung als auch Verteidigung entscheidend. Die Wertermittlung und rechtliche Absicherung bei Sicherungsübereignungen sind von zentraler Bedeutung für einen erfolgreichen Ausgang rechtlicher Auseinandersetzungen.

5. Mögliche Schadensersatzansprüche bei unzureichender Verwertung

Verletzt der Sicherungsnehmer, hier die Reitstallbetreiberin, schuldhaft seine Pflicht zur bestmöglichen Verwertung des Sicherungsguts (der Pferde), so ist dem Sicherungsgeber (der Einstellerin) der aus der Pflichtverletzung entstandene Schaden zu ersetzen. Denn der Sicherungsnehmer hat bei der Verwertung des Sicherungsguts die berechtigten Belange des Sicherungsgebers in angemessener und zumutbarer Weise zu berücksichtigen, soweit nicht seine schutzwürdigen Sicherungsinteressen entgegen stehen. Deshalb muss er grundsätzlich prüfen, welche Verwertungsmöglichkeiten in Betracht kommen, und seine Verkaufsabsicht dem Kreis der in Frage stehenden Interessenten hinreichend bekannt machen. Welche Maßnahmen im Einzelnen geboten sind, hängt im Wesentlichen von der Art des Sicherungsguts sowie den sonstigen besonderen Umständen des Einzelfalls ab.

6. Berücksichtigung von Marktwertermittlungen und Angebotspreisen

Die Reitstallbetreiberin als Sicherungsnehmerin musste deshalb bestrebt sein, das bestmögliche Verwertungsergebnis zu erzielen. Sollte sie als Betreiberin eines Pferdehofs nicht über das notwendige Fachwissen zur Feststellung des Verkehrswerts der beiden Pferde verfügt haben, wäre auch eine Verpflichtung der Klägerin zur Einholung eines Sachverständigengutachtens in Betracht gekommen, damit die Klägerin angemessene Preisverhandlungen mit Kaufinteressenten hätte führen können.

Auch wenn die besonderen Umstände des vorliegenden Falles berücksichtigt werden, nämlich ein berechtigtes Interesse der Klägerin an einer zügigen Verwertung der beiden Pferde zur Vermeidung weiter auflaufender Kosten, möglicherweise auch ein berechtigtes Interesse der Klägerin an der wirksamen Vereinbarung eines Gewährleistungsausschlusses (also ein Verkauf an einen gewerblich handelnden Käufer) dürfte eine Pflichtverletzung der Klägerin vorliegen. Sie hat ohne Wertgutachten oder sonstige Maßnahmen zur Wertfeststellung beide Pferde für nur 1.600 € und damit wohl deutlich unter dem Verkehrswert verkauft. Die Einstellerin hatte hier insb. ehorses.de ins Spiel gebracht.

Im Hinblick auf ein mögliches Ergebnis bei einer Fortsetzung der Beweisaufnahme gibt der Senat aber zu bedenken, dass selbst das von der Klägerin vorgelegte Parteigutachten für 14-jährige Springpferde den hilfsweisen Rückgriff auf Angebotspreise aus dem Jahr 2020 von durchschnittlich 8.500 € bis 12.500 € mit einem Sicherheitsabschlag für vertretbar hält. Auch die Berücksichtigung des Turniererfolgs wenige Tage nach dem Bewertungsstichtag für die Beurteilung der Rittigkeit wird in dem Parteigutachten für vertretbar gehalten. Damit stimmt überein, dass der Pferdehändler sehr schnell einen Käufer fand, der deutlich mehr bezahlte, als der Händler.

Selbst wenn lediglich die Kaufpreise berücksichtigt würden, die der Händler kurz nach der Verwertung durch den Weiterverkauf erzielt hat und von diesen Beträgen noch deutliche Abschläge wegen der zuvor benannten berechtigten Interessen der Klägerin berücksichtigt würden (also ein Abschlag zwischen 1/3 und ½), verbliebe ein erzielbarer Verwertungserlös zwischen 5.250 € und 7.000 €, also ein den tatsächlich erzielten Erlös übersteigender Betrag zwischen 3.650 € und 5.400 € als möglicher Schadensersatzanspruch.

Man sollte also auch bei einer Sicherungsübereignung oder einem ggf. bestehenden Vermieterpfandrecht, nicht nur das Prozedere, sondern auch die Wertermittlung durchaus im Blick behalten, da man sonst so gestellt wird, als hätte man diese Werte auch tatsächlich erzielt und vereinnahmt.

7. Wichtigkeit einer Rechtsschutzversicherung im Streitfall

Die Wichtigkeit einer Rechtsschutzversicherung im Streitfall kann nicht genug betont werden. Gerade in rechtlichen Auseinandersetzungen, wie dem vorliegenden Fall der Sicherungsübereignung von Pferden, können die Kosten schnell überhandnehmen. Eine solche Versicherung bietet Schutz vor finanziellen Belastungen und ermöglicht es, die eigenen Rechte ohne zusätzliche Sorgen durchzusetzen. Insbesondere bei komplexen rechtlichen Sachverhalten, wie der angemessenen Wertfeststellung von Sicherungsgütern, ist juristische Unterstützung unerlässlich. Die Prozessrisiken und -kosten sollten nicht unterschätzt werden, daher ist eine Rechtsschutzversicherung eine sinnvolle Investition in die eigene rechtliche Absicherung. Im Falle von Streitigkeiten oder Klagen kann sie helfen, die finanziellen Risiken zu minimieren und den juristischen Beistand zu gewährleisten, der im Kampf um die Durchsetzung der eigenen Ansprüche unverzichtbar ist.

8. Prozessrisiken und Kostenübernahme bei Rechtsstreitigkeiten

Eine Rechtsschutzversicherung kann die nicht unerheblichen Prozessrisiken, die durch die Notwendigkeit von Gutachten ggf. verschärft werden, abfedern. Denn auch der Prozessgewinner kann auf beträchtlichen Kosten sitzen bleiben, wenn der Schuldner nicht liquide ist, zumal außergerichtliche Anwaltskosten des Angegriffenen meist nicht vom Angreifer zu erstatten sind.

Grundsätzlich sollte man seine Ansprüche nicht ohne rechtlichen Beistand verfolgen, gleiches gilt naturgemäß für die Verteidigung gegen vermeintliche Ansprüche. Hilfe bei der Anwaltssuche bietet der Deutsche Anwaltverein unter www.anwaltauskunft.de.

Mit freundlichen Grüßen
Frank Richter
Rechtsanwalt Mediator Betreuer
Mehr finden Sie auch hier:

https://www.facebook.com/pferderecht.richter
https://www.linkedin.com/in/pferderecht
https://www.xing.com/profile/Frank_Richter10
https://twitter.com/Pferderechtler

error: Content is protected !!