Turnierveranstalter: Verpflichtung zur Dokumentation der Pferdedaten
Nach Ausbrüchen der Equine Infektiöse Anämie (EIA), eine durch einen Virus hervorgerufene anzeigepflichtige Erkrankung von Pferden, Eseln und Maultieren, wurde die Einhufer-Blutarmut-Verordnung geändert. Veranstalter von überregionalen Veranstaltungen sind nach der Änderung dazu verpflichtet ein Register über alle teilnehmenden Pferde zu führen. Dies soll, im Falle eines Ausbruchs der Erkrankung, die Nachforschungen von Seiten der Veterinärbehörden vereinfachen. Die Verordnung sieht vor, dass die Informationen von den Veranstaltern (z.B. von Turnieren, Zuchtveranstaltungen oder breitensportlichen Veranstaltungen) manuell oder digital erfasst und auf Verlangen den Behörden vorzulegen sind. Das Register ist für drei Kalenderjahre aufzubewahren.
Folgende Daten müssen in dem Register erfasst werden:
• Name des Pferdes/Ponys
• Transpondercode (bei Pferden, die vor 2009 geboren sind und deshalb noch keinen Transponder haben, die Lebensnummer; siehe Equidenpass)
• Name und Anschrift des Halters
• Standort der Haltung oder des Betriebes
Wichtiger Hinweis: Die Umsetzung der Verordnung kann von Bundesland zu Bundesland variieren. Bitte beachten Sie deshalb unbedingt die Informationen der für Ihren Landkreis zuständigen Veterinärbehörde sowie Ihres Landes-Pferdesport- oder Zuchtverbandes. Ebenso ist zu prüfen, ob laut Viehverkehrsverordnung Wettbewerbe mit Vieh (also auch Pferde) und Veranstaltungen ähnlicher Art vor Begin der Veranstaltung anzeigepflichtig sind.